Im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung sind im Falle eines Haushaltsunfalls die folgenden Sozialversicherungsträger als Pensionsversicherungsträger zuständig:
Folgende Leistungen können – im Falle eines Haushaltsunfalls – aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Pensionsversicherung erbracht werden:
Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung (→ PV)