Ein Vertragsstaat stellt ein Ansuchen um Aufnahme einer Stätte an das Komitee des Welterbes. Dieses tagt einmal jährlich und hat seinen Sitz in Paris.
Das Komitee besteht aus Staatenvertreterinnen/Staatenvertretern und Expertinnen/Experten aus 21 Ländern: Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, China, Ägypten, Äthiopien, Guatemala, Ungarn, Kirgisistan, Mali, Nigeria, Norwegen, Oman, Russland, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Spanien, Saudi-Arabien, Thailand und Uganda.
Das Komitee des Welterbes wird vom Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) beraten.
Sobald das Komitee eine Stätte als Welterbe anerkennt, wird diese auf die "Liste des Erbes der Welt" gesetzt.
Eine Stätte, die als besonders gefährdet gilt, wird in die "Liste des gefährdeten Erbes der Welt" eingetragen, auch bekannt als "Rote Liste". Krieg, Zerstörung, Umweltverschmutzung, Bauvorhaben sowie Naturkatastrophen können Stätten des Welterbes gefährden. Derzeit befinden sich insgesamt 52 der 1.154 Stätten des Welterbes auf dieser Liste.
Sobald eine Stätte des Welterbes nachhaltig beschädigt oder ganz zerstört wurde, wird diese von der Liste gestrichen. Bisher wurden nur drei Stätten von der Liste gestrichen:
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