In Hotels und in Beherbergungsbetrieben gibt es im Hinblick auf Rauchverbote unterschiedliche Regelungen für
In ausschließlich der Nächtigung bzw. Beherbergung dienenden Betrieben ist das Rauchen grundsätzlich verboten. In den allgemein zugänglichen Bereichen (nicht in den Zimmern!) kann jedoch ein Nebenraum als Raucherraum eingerichtet werden, wenn
In Lokalen, Speiseräumen, Bars, Restaurants, Küchen oder Ähnliches, die in Hotel- oder Beherbergungsbetrieben angesiedelt sind, ist das Rauchen ausnahmslos verboten.
Das gilt auch für alle weiteren den Gästen dort zur Verfügung stehenden Bereiche, wie etwa Garderoben, Sanitärräume, Gänge etc.
Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz