Diese Bestimmungen beziehen sich auf die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern.
Gewisse Souvenirs dürfen wegen Artenschutzbestimmungen nur mit Artenschutzdokumenten mit nach Österreich gebracht werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Gegenstände aus Elfenbein, aus Tropenholz, aus Schildpatt, Orchideen oder Kakteen.
Folgende Waren dürfen im persönlichen Gepäck ohne Artenschutzdokumente mitgenommen werden:
Für Waren, die aus artgeschützten Tieren oder Pflanzen oder Teilen davon bestehen, muss eine Zollanmeldung abgegeben werden. Ist ein Rotkanal eingerichtet, muss dieser benützt werden. Ist kein Rotkanal eingerichtet, müssen die Waren von der/dem Reisenden aus selbst deklariert werden. Abgabenbefreiungen werden auch dann berücksichtigt.
Zieht eine Person von der EU in einen Nicht-EU-Staat oder von einem Nicht-EU-Staat in die EU, ist die Mitnahme auch dann erlaubt, wenn sie nicht im persönlichen Gepäck erfolgt.
Für den Versand und bei Internetbestellungen sind immer Artenschutzdokumente notwendig, die Ausnahmeregelungen gelten in diesen Fällen nicht.
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