Personen ab dem vollendeten 63. Lebensjahr (ab dem 63. Geburtstag) erhalten Einzel- und Tageskarten der Kärntner Linien zum Seniorenpreis gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises.
Zuständige Stelle:
Der Heizzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Kärnten. Die Leistung ist einkommensabhängig. Die Antragsstellung und deren Prüfung erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt.
Zuständige Stelle:
Wohnsitzgemeindeamt
Website über Heizzuschuss in Kärnten (→ Amt der Kärntner Landesregierung)
Die 50plusCard kann im Bürgerservice- und Seniorenbüro beantragt werden. Die Karte ist kostenlos und berechtigt zu vielen Vorteilen und Ermäßigungen.
Zuständige Stelle:
Seniorenbüro
Lidmanskygasse 22
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 463 537 2753
E-Mail: info@klagenfurt.at
Diese Aktion ist eine Leistung für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten oder zu besorgen. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Der Preis pro Mahlzeit beträgt 10,65 Euro (inkl. Zustellung). Für Personen mit geringem Einkommen wird der Essenspreis sozial gestaffelt.
Zuständige Stellen:
Informationen zu Essen auf Rädern (→ Magistrat Klagenfurt am Wörthersee)
Formular zur Aktion Essen auf Rädern (→ Magistrat Klagenfurt am Wörthersee)
Diese Aktion ist eine Leistung für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten oder zu besorgen. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause.
Erforderliche Unterlagen:
Zuständige Stelle:
Abteilung für Soziales
Italiener Straße 7
9500 Villach
Telefon: +43 4242 205/3300
E-Mail: soziales@villach.at
Website zur Aktion "Essen auf Rädern" (→ Stadt Villach)
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