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Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit, zeitliche Lagerung

Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit

Die Wartezeit bzw. die Mindestversicherungszeit ist die für einen Pensionsanspruch erforderliche Mindestanzahl an aus Versicherungszeiten gebildeten Versicherungsmonaten.

Zeitliche Lagerung

Unter zeitlicher Lagerung versteht man die Zuordnung von zur Pensionsversicherung geleisteten Beiträgen zu kalendarischen Zeiträumen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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