Seit 1. Juli 2023 gilt bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen das Bestellerprinzip, d.h. Wohnungssuchende müssen die Maklergebühren (Provision) nur dann übernehmen, wenn sie selbst die Immobilienmaklerin/den Immobilienmakler beauftragt haben.
Die folgenden Seiten sollen eine Hilfestellung bei der Wohnungssuche bieten. Aufgrund des großen Angebots verschiedener Wohnungen und der Vielzahl individueller Faktoren, die bei der Wohnungssuche zu beachten sind, wird in der Folge nur ein allgemeiner Überblick zu diesem Thema geboten.
Für Förderungen und Finanzierungen, die nicht bundesweit einheitlich geregelt sind, stehen Adressen und Verweise zu Beratungsstellen im jeweiligen Bundesland zur Verfügung.
Die Entscheidung für eine Wohnung ist eine Entscheidung darüber, in welcher Umgebung die Zukunft verbracht werden soll. Daher ist sorgfältige und geduldige Planung sehr wichtig.
Die neue Wohnung soll bestimmte Bedürfnisse erfüllen – folgende Punkte müssen beachtet werden:
Die Wohnungssuche kann erfolgen:
Bei der ersten Besichtigung einer Wohnung sind folgende Punkte zu beachten:
Folgendes sollte sich die Mieterin/der Mieter vor oder spätestens bei Vertragsabschluss überlegen:
Die Bundesinnung für Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler bietet ein Mitgliederverzeichnis an. Hier kann Einsicht genommen werden, ob die Maklerin/der Makler auch im Verzeichnis aufscheint.
Mitgliederverzeichnis Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz