Wenn jemand aus dem persönlichen Umfeld abgängig und zu befürchten ist, dass ihr/ihm etwas zugestoßen sein könnte, sollte auf jeden Fall eine Abgängigkeitsanzeige (auch: Vermisstenanzeige) gemacht werden. Es sollten Angaben zu persönlichen Merkmalen (Körpergröße, Aussehen, Kleidung) der/des Abgängigen gemacht sowie ein möglichst aktuelles Lichtbild zur Verfügung gestellt werden. Auch Angaben über Freundeskreis, Beruf, Hobbys und dergleichen helfen weiter. Die Daten zur abgängigen Person werden bis zu ihrer Auffindung im österreichischen Fahndungssystem (EKIS) sowie im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert.
Die Polizeiinspektion am Wohnort bzw. am letzten Aufenthaltsort der/des Abgängigen
Wenn der letzte Wohnort/Aufenthaltsort nicht bekannt ist, kann grundsätzlich bei jeder Sicherheitsdienststelle Anzeige erstattet werden. Falls verfügbar, sollte gleich ein möglichst aktuelles Foto der vermissten Person mitgenommen werden.
Bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen wird von der Polizei eine Fahndung eingeleitet:
Die Schilderungen der anzeigenden Person sowie das Alter der Vermissten/des Vermissten dienen der Polizei als Grundlage für die erste Einschätzung der Gesamtsituation.
Die Dauer der Abgängigkeit spielt grundsätzlich keine Rolle!
Wenn die gesuchte Person aufgefunden wird oder sich meldet, sollte dies sofort der Sicherheitsdienststelle, bei der die Abgängigkeitsanzeige erstattet wurde, gemeldet werden!
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