Wenn Sie Ihr Bauvorhaben soweit abgeschlossen und auch die Aufschließungen Ihres Hauses durchgeführt haben, dann müssen Sie der zuständigen Behörde diesen Umstand melden. Dies erfolgt je nach Rechtslage in Ihrem Bundesland durch ein Ansuchen um Benützungsbewilligung oder durch eine Fertigstellungsanzeige. Einen Hinweis darauf, welche Maßnahme bei Ihnen erforderlich ist, finden Sie wahrscheinlich im Baubewilligungsbescheid.
Damit Sie Ihr Haus auch nutzen und bewohnen dürfen, müssen Sie zuvor bei Ihrer Gemeinde um eine Benützungsbewilligung ansuchen. Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob Ihr Bauvorhaben vorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und folglich benützt werden darf.
Je nach Rechtslage in Ihrem Bundesland kann es sein, dass diesem Antrag nachstehende Überprüfungsbefunde beizulegen sind:
In einigen Bundesländern ist der Abschluss Ihres Bauvorhabens durch eine Fertigstellungsanzeige anzuzeigen.
Je nach Rechtslage kann es sein, dass der Anzeige folgende Überprüfungsbefunde beizulegen sind:
Jedes Gebäude muss in einem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten und es darf ein Gebäude nur entsprechend seiner Widmung benutzt werden. Grundsätzlich zuständig ist hierfür die Gebäudeeigentümerin/der Gebäudeeigentümer.
Regelmäßige Inspektionen und Überprüfungen Ihres Hauses und der einzelnen Installationen und technischen Anlagen tragen dazu bei, dass Ausfälle und Schäden verhindert werden.
Folgende Kontrollen sollten regelmäßig durchgeführt werden, um teure Reparaturen zu vermeiden:
Sollte eine Sanierung Ihres Wohnhauses notwendig sein, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde über etwaige Förderungsmöglichkeiten.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion