Wenn der Reisepass oder Personalausweis im Ausland abhandengekommen ist, können die österreichischen Vertretungsbehörden mit Passbefugnis (Botschaften und Berufskonsulate) vor Ort einen Notpass für die Heimreise ausstellen.
Verlorene oder gestohlene Fahrzeugpapiere sowie österreichische Führerscheine können nur in Österreich selbst ersetzt werden. Österreichische Vertretungsbehörden können den Antrag auf Ausstellung eines Duplikatführerscheins weiterleiten, stellen allerdings selbst keine Führerscheine aus. Die Ausfolgung des Führerscheins kann ebenfalls im Wege der Vertretungsbehörden erfolgen, die Einhebung der Gebühren erfolgt auf dem Bankweg. Für die Rückreise reicht in einigen Ländern die Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei.
Weitere Informationen über das genaue Vorgehen bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten und Ausweisen finden sich in den Kapiteln:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten