Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Tiroler Landesregierung)
Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.
Zuständige Stelle:
VVT Kunden Center
Sterzinger Straße 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 561 616
E-Mail: info@vvt.at
Website zum Verkehrsverbund Tirol (→ VVT)
Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.
Antragsberechtigt sind:
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.
Zuständige Stelle:
Abteilung Kultur
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3752
E-Mail: kultur@tirol.gv.at
Website zum Kulturpass Tirol (→ Amt der Tiroler Landesregierung)
Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.
Erforderliche Unterlagen:
Zuständige Stelle:
Bürgerservice und Fundwesen
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 5360/1000
E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at
Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck (→ Landeshauptstadt Innsbruck)
Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.
Zuständige Stelle:
IVB-Kundencenter
Stainerstraße 2
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 53 07-500
E-Mail: office@ivb.at
Website zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben (→ IVB)
Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.
Zuständige Stelle:
Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 5360 8021
E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at
Website zur Förderaktion (→ Landeshauptstadt Innsbruck)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion