Im Bundesland Oberösterreich ist das Campieren außerhalb von Campingplätzen nicht allgemein verboten. Vor allem im Grünland außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist jedoch das Auf- und Abstellen von Wohnwägen u. dgl. in der Regel gegenüber der Naturschutzbehörde anzeigepflichtig.
Darüber hinaus können die Gemeinden durch Verordnung bestimmen, dass ein Campieren außerhalb von Campingplätzen:
Als Campieren gilt der über ein kurzes Verweilen hinausgehende Aufenthalt
Für detaillierte Informationen zu den in Oberösterreich bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
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