Das Umweltinformationsgesetz (UIG) schreibt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Umweltinformation vor. Diese Funktion übernimmt seit Februar 2005 das Umweltbundesamt.
Die Koordinierungsstelle für Umweltinformation hat das Ziel, den einfachen Zugang zu Umweltinformationen für alle Bürgerinnen/Bürger sicherzustellen. Dies geschieht durch die folgenden Maßnahmen:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie