Nach dem Pauschalreisegesetz (PSG) können Reisende vor Beginn einer Pauschalreise von einem Reisevertrag kostenlos zurücktreten, wenn
Als unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände gelten Gegebenheiten,
Weder die Reisenden noch die Veranstalterin/der Veranstalter können die Situation beeinflussen. In Betracht kommen zum Beispiel
Die Geschehnisse müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen. Das ist etwa der Fall, wenn sie nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann (zum Beispiel kann wegen eines Vulkanausbruchs das Reiseziel nicht angeflogen werden) oder unzumutbare persönliche Sicherheitsrisiken für die Reisenden bestehen (zum Beispiel stark erhöhtes Infektionsrisiko).
Ob bestimmte Geschehnisse die vom Gesetz geforderten Anforderungen erfüllen, ist im konkreten Anlassfall zu beurteilen. Dabei können auch persönliche Umstände eine Rolle spielen, bspw. sind Schwangere stärker vom Zika-Virus betroffen als nichtschwangere Reisende.
Ein starkes Indiz für das Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5 oder 6) des österreichischen Außenministeriums für das betroffene Reisegebiet.
Bei einem gerechtfertigten Rücktritt müssen Reisende keine Stornogebühr zahlen. Die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter hat alle für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Darüber hinaus muss die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter keine Entschädigungszahlung leisten.
Es kann vorkommen, dass die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umständen gar nicht in der Lage ist, eine gebuchte Reise durchzuführen, da zum Beispiel der Urlaubsort nicht erreicht werden kann, weil der Luftraum gesperrt ist. In diesem Fall kann auch sie/er zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung muss den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zugehen. Die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter hat in diesem Fall den Reisenden alle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen zu erstatten, muss aber keine zusätzliche Entschädigung leisten.
Konsultieren Sie im Anlassfall die Website des Europäischen Verbraucherzentrums. Dort ist auch eine kostenlose Servicehotline bezüglich Gefahr am Urlaubsort (01/ 588 77 63, Di und Do jeweils 09:00 bis 13:00 Uhr) eingerichtet.
Auf oesterreich.gv.at gibt es auf der Seite zu Katastrophenfällen weitere Informationen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz