Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.
Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.
Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.
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