Ähnlich dem betreuten Wohnen wird eine Wohnmöglichkeit innerhalb einer Wohnung und die Möglichkeit, soziale Dienste in der Wohngemeinschaft in Anspruch zu nehmen, angeboten.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner der, je nach Angebot, vier bis acht Personen umfassenden Wohngemeinschaft hat ein eigenes Zimmer. Bad, WC, Küche und Wohnzimmer sind Gemeinschaftsräume. Soziale Dienste können entweder von allen gemeinsam oder bei Bedarf auch von einzelnen Bewohnerinnen/Bewohnern allein in Anspruch genommen werden.
Betreute Seniorenwohngemeinschaften gibt es von Hilfsorganisationen und von privaten Anbieterinnen/privaten Anbietern.
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