Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)
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