Die zweite Säule der Aarhus-Konvention setzt sich zum Ziel, die Öffentlichkeit mehr in Entscheidungen, welche die Umwelt betreffen, in folgenden drei Bereichen einzubeziehen:
Eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen Bevölkerung an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren hat folgende Vorteile:
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist es nötig, den Bürgerinnen/Bürgern genügend Informationen sowohl über den Status quo der Umweltbelastungen als auch über geplante Vorhaben mit Auswirkungen auf die Umwelt- und Lebensbereiche zur Verfügung zu stellen. Ersteres wird durch die erste Säule der Aarhus-Konvention (Zugang zu Umweltinformation) sichergestellt. Der zweite Punkt soll durch die im Folgenden beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden.
Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen haben besondere Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Umweltschutzorganisationen in Beteiligungsverfahren.