Sinnverwandter Begriff: Legat
Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion