Identitätsfeststellung bedeutet die Ermittlung und Feststellung von personenbezogenen Daten wie beispielsweise Name, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsdatum, Adresse und Beruf.
Sollte es erforderlich sein, kann aber auch die Körpergröße festgestellt, ein Foto erstellt oder die Stimme der Person aufgenommen werden.
Die Identitätsfeststellung wird in der Regel von der Kriminalpolizei durchgeführt. Sie ist dann zulässig, wenn es wahrscheinlich ist, dass die betreffende Person an einer Straftat beteiligt war, Zeuge einer Straftat war oder auf andere Weise zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann.
Wenn Sie von der Kriminalpolizei zur Abgabe von personenbezogenen Daten aufgefordert werden, sind Sie verpflichtet, mitzuwirken. Die Kriminalpolizei muss Ihnen allerdings – auf Ihren Wunsch hin – mitteilen, warum die Feststellung Ihrer Identität notwendig ist.
Bei einer Verweigerung an der Mitwirkung kann die Kriminalpolizei eine Personendurchsuchung durchführen. Die Reaktion der Kriminalpolizei muss aber immer angemessen sein und im richtigen Verhältnis zu der zu ermittelnden Straftat stehen.
§ 118 Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
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