zum Inhalt zum Menü

Kriminalprävention

Je besser man über die Methoden bei Betrügereien und Verbrechen Bescheid weiß, desto schwieriger wird es für die Täterinnen/Täter, jemanden zu schädigen. Tipps, wie Betrügereien erkannt werden und wie man sich dagegen wehren kann, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at, und zwar auf folgenden Seiten:

Zusätzlich zum Wissen über das Vorgehen der Täterinnen/Täter gibt es einfache Maßnahmen, die Verbrechen verhindern oder die Täterinnen/Täter wenigstens behindern können:

  • An Wohnungs- oder Haustüren sollten auf jeden Fall eine Sicherheitskette oder einen Sperrbügel sowie einen Türspion angebracht werden. So kann nachgesehen werden, wer vor der Tür steht, ohne die Tür ganz öffnen zu müssen. Weitere Zusatzschlösser verbessern den Einbruchschutz. Wichtig ist auch, die Wohnungstür immer gut verschließen, wenn man nach Hause kommt.
  • Die Möglichkeit einer kostenlosen sicherheitspolizeilichen Beratung sollte genutzt werden, um zu erfahren, wie das Zuhause am wirkungsvollsten abgesichert werden kann. Über die sicherheitspolizeiliche Beratung können unter der Polizei-Servicenummer 059133 Informationen eingeholt werden.
  • Wichtig ist, dass zu Hause jederzeit die Polizei, andere Einsatzkräfte oder Verwandte bzw. Vertrauenspersonen verständigt werden können. Empfehlenswert ist ein Schnurlos- oder Mobiltelefon, das man zu Hause immer bei sich tragen kann. So kann im Notfall auch nachts oder wenn das Festnetztelefon nicht erreicht werden kann  (z.B. weil Sie gestürzt sind) Hilfe angefordert werden. Eine Möglichkeit sind Hausnotrufsysteme.
  • Mit Nachbarinnen/Nachbarn, Verwandten und anderen Vertrauenspersonen sollte Kontakt gehalten werden. Bei einem unsicheren Gefühl (sei es bei Bankbesuchen oder Handwerkerterminen u.Ä.) sollte eine Vertrauensperson begleiten oder anwesend sein. 
  • Auf aktuelle Berichte in Medien über Trickbetrügereien und polizeiliche Warnungen sollte geachtet werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es in der eigenen Gegend bereits zu Vorfällen gekommen ist.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres