Das Österreichische Patentamt erstellt Gutachten darüber, ob eine bestimmte technische Entwicklung eine patentierbare Erfindung gegenüber dem Stand der Technik darstellt. Durch diese Gutachten wird der Antragstellerin/dem Antragsteller die Möglichkeit geboten, außerhalb des Patenterteilungsverfahrens schöpferische Leistungen technischer Natur auf Patentfähigkeit prüfen zu lassen.
Die Gutachten werden von den zuständigen Prüferinnen/den zuständigen Prüfern des Patentamtes erstellt. Sie sind vollkommen unabhängig vom Patenterteilungsverfahren.
Alle Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen!
Eine Übersicht über alle Gebühren mit Gültigkeit seit dem 1. November 2014 findet sich auf den Seiten des Österreichischen Patentamtes.
Das Ergebnis einer Recherche ist eine Auflistung der gefundenen Dokumente mit einer kurzen Gegenüberstellung der Dokumenteninhalte.
Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Antragsgegenstand Ansprüche vorgelegt hat, wird auch eine grobe Bewertung der Relevanz der Dokumente zu den einzelnen Ansprüchen abgegeben.