Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und – zu einem überwiegenden Teil – aus Soldaten des Miliz- und Reservestandes sowie Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zusammen. Sie werden (im Gegensatz zu den Kaderpräsenzeinheiten) dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als Kaderpräsenzeinheiten noch nicht gebildet sind.
Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:
Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:
Weitere Voraussetzungen sind:
Dauer der Einsätze:
Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.
Die Ansprüche von Soldatinnen/Soldaten, die in Formierten Einheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung von Formierten Einheiten abrufbar.
oesterreich.gv.at bietet Ihnen das Formblatt "Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) - Freiwillige Meldung" sowie das Merkblatt zur freiwilligen Meldung zu KIOP-FORMEIN zum Download an.