Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.
Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).
Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.
Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.
Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder
möglich.
Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austria) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden.
Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.
Europawahlordnung (EuWO)