Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung