Bevor eine vermisste Person nicht für tot erklärt wurde, können nur mit einer Vollmacht ausgestattete Personen oder eine vom Gericht bestellte gesetzliche Vertreterin/ein vom Gericht bestellter gesetzlicher Vertreter, sogenannte Abwesenheitskuratorinnen/Abwesenheitskuratoren, Rechtshandlungen (z.B. Zahlung von Schulden, Abgabe von Steuererklärungen, Zugriff auf Konten und Sparbücher) für diese Person setzen. Die Abwesenheitskuratorin/der Abwesenheitskurator muss die vermisste Person vertreten und unterliegt dabei der Kontrolle des Gerichts.
Eine Anregung auf Einsetzung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators kann von jedem sofort nach dem Verschwinden einer Person gestellt werden. Dem Gericht können Personen, die geeignet und bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen, vorgeschlagen werden.
Das Bezirksgericht (→ BMJ) des Wohnortes der vermissten Person.
Nähere Informationen zur Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators erteilt das zuständige Bezirksgericht (→ BMJ).
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