Wenn ein Gegenstand gestohlen wurde, sollte eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Damit ist gewährleistet, dass die rechtmäßige Eigentümerin bzw. Besitzerin/der rechtmäßige Eigentümer bzw. Besitzer den Gegenstand zurückbekommt, wenn er gefunden oder im Zuge von Amtshandlungen sichergestellt wird.
Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Diebstahl anzuzeigen.
Ausnahme: Wurde der Personalausweis, Reisepass, Führerschein, die Zulassungsbescheinigung, Kennzeichentafeln oder Schieß- und Sprengmittel gestohlen, ist der Diebstahl unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden.
Eine Ausnahme ist der Typenschein. Weiterführende Informationen dazu finden sich unter Zustimmungserklärung bei Verlust oder Diebstahl des Typenscheins ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Bei Diebstahl des Personalausweises, Reisepasses, Führerscheins, der Zulassungsbescheinigung und der Kennzeichentafeln sowie von Schieß- und Sprengmitteln muss eine Diebstahlsanzeige gemacht werden.
Bei Diebstahl des Identitätsausweises, Waffenpasses oder der Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Um Missbrauch zu verhindern bzw. zu erschweren, wird auch in diesen Fällen die Erstattung einer Anzeige empfohlen.
Im Fall des Diebstahls einer waffenrechtlichen Urkunde muss die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung ausstellen. Diese Bestätigung ersetzt die gestohlenen waffenrechtlichen Urkunden für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).
Wenn es sich nicht um einen (mutmaßlichen) Diebstahl handelt, sondern ein Gegenstand verloren wurde, kann eine Verlustanzeige bei der Fundbehörde erstattet werden.
Online-Diebstahlsanzeige
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anzeigeerstattung wegen Diebstahls auch online (→ BMI) möglich (ID Austria und aufrecht gemeldeter Wohnsitz in Österreich erforderlich). Dazu muss sich
Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)
Es ist (wegen der damit verbundenen Kosten) nur dann empfehlenswert, eine Bestätigung der Diebstahlsanzeige zu verlangen, wenn diese etwa für eine Duplikatsausstellung oder zum Lenken eines Fahrzeugs benötigt wird.
Wenn bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens ein Ersatz benötigt wird, ist es empfehlenswert, sich eine Bestätigung der Diebstahlsanzeige ausstellen zu lassen. Diese Bestätigung berechtigt für einen befristeten Zeitraum zur Lenkung eines Fahrzeugs im Inland:
Online-Service Diebstahlsanzeige über oesterreich.gv.at
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