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Zahlreiche Menschen wurden aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen aus der Ukraine vertrieben, einige von ihnen suchen auch in Österreich Schutz. Diese Personen benötigen erste Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Unterstützungsangebote.
→ FAQs für Vertriebe aus der Ukraine werden auf der Website des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) beantwortet.
Vertriebene aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit zumindest bis 4. März 2025. Dieses Aufenthaltsrecht besteht ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise nach Österreich. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden sich unter Erfassung und Aufenthalt und Antworten auf sonstige Fragen auf der Website des BMI
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) stellt einen Ausweis für Vertriebene aus, der dieses Aufenthaltsrecht dokumentiert. Dafür müssen sie sich bei den Erfassungsstellen der Polizei registrieren lassen (bei Polizeidienststellen oder in besonderen Aufnahme- oder Registrierungszentren). Mit diesem vorübergehenden Aufenthaltsrecht in Österreich ist es nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen. Information zum vorübergehenden Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine finden sich auf der Website des BFA.
Der vorübergehende Schutz stellt auch den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und medizinische Versorgung sicher.
Für Schutzsuchende aus der Ukraine hat die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) eine Hotline eingerichtet: +43 1 2676 870 9460. Weitere Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine (→ BBU) finden sich online.
Die BBU koordiniert und übernimmt die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Dazu zählen die Unterbringung, Verpflegung, soziale, medizinische und psychologische Betreuung sowie Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wie Kleidung.
Wenn keine Unterbringung bei Verwandten möglich ist und keine finanziellen Mittel vorhanden sind, kann eine vorübergehende Unterbringung in einem Nachbarschaftshilfe-Quartier des Bundes oder eines Bundeslandes erfolgen.
Weitere Informationen zu Beratung und Betreuung für Asylwerber, anerkannte Flüchtlinge sowie Migranten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Aus der Ukraine Vertriebene bekommen neben einer Aufenthaltskarte einer Sozialversicherungsnummer und einen e-card-Ersatzbeleg. Versicherungsnummern werden über die Erfassung der ukrainischen Vertriebenen angestoßen und nicht über die Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK) vergeben. Weitere Informationen zur Krankenversicherung (→ ÖGK) und zur Arztsuche (→ Österreichische Ärztekammer) finden sich auf deren jeweiliger Website.
Das Arbeitsmarktservice (→ AMS) hat mehr Informationen über das Arbeiten in Österreich. Weitere Informationen zu Jobbörsen und Stellenangebote und zu Formen der Kinderbetreuung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Am 1. Oktober 2024 wird eine Regelung in Kraft treten, die Vertriebenen aus der Ukraine, die über das Aufenthaltsrecht für Vertriebene verfügen ("Blaue Karte"), den Umstieg auf einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" ermöglicht. Nähere Information dazu finden Sie unter Informationen zum Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus (→ BMI) und "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" für Vertriebene aus der Ukraine(→ Stadt Wien).
Informationen zu kostenlosen Online-Deutschkursen und Lernmaterialien finden sich im Sprachportal (→ ÖIF).
Wie das österreichische Bildungssystem aufgebaut ist und welche Möglichkeiten es bietet, wird in einem ukrainischsprachigen Faltblatt (→ OeAD) aufgezeigt. Englischsprachige Informationen zur Schule finden sich auch auf der Website des BMBWF.
Neben der schulpsychologie.at - Hotline wird sozialarbeiterische Beratung für Schülerinnen/Schüler in Ukrainisch und Russisch unter der Telefonnummer 0664/883 80 377 angeboten.
Antworten zur Fragen der Gleichhaltung einer ausländischen Berufsausbildung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung oder Bewertung zur Feststellung der fachlichen Entsprechung finden sich auf der Website des BMAW. Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse besteht die Möglichkeit eines erleichterten Verfahrens zur Bewertung von Qualifikationen.
Die Österreichische Hochschüler/innenschaft (→ Ukraineinfo) bietet allen vom Ukrainekrieg betroffenen Studierenden Beratung in ukrainischer und russischer Sprache an: ukraine@oeh.ac.at.
Eine Übersicht über alle Universitäten und Fachhochschulen in Österreich findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weitere Informationen zu Schulen und Hochschulen, Unterstützungsangeboten, Anerkennungsmöglichkeiten von Abschlüssen sowie Kontaktmöglichkeiten (insbesondere auch Ansprechpersonen in den einzelnen Bildungsdirektionen für Familien mit schulpflichtigen Kindern) finden sich auf der Website des BMBWF:
Der Familienbeihilfeanspruch für aus der Ukraine vertriebene Personen besteht frühestens ab März 2022 und endet mit dem Tag der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts, spätestens jedoch im März 2025. Der Antrag auf die Gewährung der Familienbeihilfe ist beim Finanzamt Österreich zu stellen. Eine Antragstellung ist mit dem Formular Familienbeihilfe – Antrag – Beih100 oder über FinanzOnline möglich, nicht jedoch via E-Mail. Weitere Informationen zur Familienbeihilfe für aus der Ukraine Vertriebene finden sich auf der Website des Bundeskanzleramtes. Allgemeine Informationen zur Familienbeihilfe in Österreich finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Informationen zum Teil in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache zu Ankunftszentren, Registrierung, Unterbringung, Beratung etc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion