Seit dem 1. Jänner 2015 besteht auch im Strafrecht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Strafen durch schriftliche Strafverfügungen ohne vorausgehende Hauptverhandlung festzusetzen.
Mit der Strafverfügung darf
Ein solches Vorgehen (Erlass einer Strafverfügung durch das Gericht) ist in Verfahren vor dem Bezirksgericht und vor dem Landesgericht durch Einzelrichter möglich und muss von der Staatsanwaltschaft beantragt werden.
Die Strafverfügung muss neben der angeklagten Person und gegebenenfalls ihrem Verteidiger auch dem Opfer und gegebenenfalls seinem Vertreter samt Strafantrag zugestellt werden.
Eine Strafe kann ohne vorausgehende Hauptverhandlung durch schriftliche Strafverfügung festgesetzt werden, wenn
Dem Gericht steht es allerdings frei, die angeklagte Person und das Opfer zu vernehmen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine schriftliche Strafverfügung ohne Hauptverhandlung!
Die Strafverfügung muss unter anderem
enthalten.
Die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und das Opfer können binnen vier Wochen ab Zustellung der Strafverfügung schriftlich gegen diese Einspruch erheben.
Ein Einspruch muss keine formalen Erfordernisse erfüllen. Es ist ausreichend, wenn aus dem Schriftstück ("Einspruch") die Absicht, Einspruch zu erheben, deutlich hervorgeht.
Wurde Einspruch erhoben und war dieser zulässig, wird eine Hauptverhandlung durchgeführt.
Ein Einspruch ist unzulässig und wird durch das Gericht zurückgewiesen, wenn
Wird kein Einspruch gegen die Strafverfügung eingebracht, wird diese rechtskräftig und kann vollstreckt werden.
Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
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