Eine im Ausland erfolgte Adoption wird in Österreich anerkannt, wenn sie rechtskräftig ist und kein Grund zur Verweigerung der Anerkennung vorliegt.
Die Anerkennung der Auslandsadoption ist unter anderem zu verweigern, wenn:
Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption für Österreich ist am 1. September 1999 in Kraft getreten. Dem Übereinkommen gehört bereits eine Reihe europäischer, südamerikanischer und asiatischer Staaten an. Die zuständigen österreichischen zentralen Behörden sind die jeweiligen Landesregierungen, die von Adoptivwerberinnen/Adoptivwerbern bei einer geplanten Auslandsadoption unbedingt kontaktiert werden müssen.
Bei der Adoption eines ausländischen Kindes gibt es je nach Herkunftsland unterschiedliche Bedingungen.
Es gibt beispielsweise Herkunftsländer, die die Kinder
Die Adoption im Herkunftsland setzt manchmal voraus, dass sich die Adoptivwerberinnen/die Adoptivwerber eine Zeit lang in diesem Land aufhalten müssen, bis das Verfahren der Adoption dort abgeschlossen werden kann.
Aufgrund der unterschiedlichen zu erfüllenden Bedingungen können bei einer Auslandsadoption erhebliche Kosten (für Reisen, Aufenthalt, Übersetzungen von Dokumenten etc.) entstehen!
Da sich die Bedingungen der Herkunftsländer für die Adoption häufig ändern, ist es sinnvoll, genauere Informationen zu einem bestimmten Land von den Adoptionsvermittlungsstellen anerkannter privater Träger oder bei den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfeträgern, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, einzuholen.
Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft Ihres Hauptwohnsitzes.
Die Staatsbürgerschaft des Adoptivkindes wird durch die Adoption nicht berührt. Ein minderjähriges, ausländisches Kind, das von einer österreichischen Staatsbürgerin/einem österreichischen Staatsbürger adoptiert wird, hat jedoch einen Rechtsanspruch, dass ihm die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird.
Genauere Informationen über die im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelten Möglichkeiten des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten Sie bei der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Landesregierung Ihres Hauptwohnsitzes.
Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Übereinkommen über den Schutz von Kindern – internationale Adoption)