Ab 14 Jahren sind Jugendliche religionsmündig und können daher selbst über den Austritt aus ihrer Religionsgemeinschaft entscheiden. Dafür wird keine Zustimmung der Eltern benötigt.
Ist die Jugendliche/der Jugendliche noch nicht 14 Jahre alt, gibt es folgende Abstufungen:
Falls die Eltern aus ihrer Religionsgemeinschaft austreten, treten die Kinder nicht automatisch mit aus.
Allgemeine Informationen zum Ablauf des Austritts aus einer Religionsgemeinschaft finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Ab 14 Jahren kann sich jede Jugendliche/jeder Jugendliche auch selbst (ohne Zustimmung der Eltern) vom Religionsunterricht abmelden. Die Abmeldung muss innerhalb der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres in schriftlicher Form bei der Schulleiterin/dem Schulleiter erfolgen. Ausführliche Informationen zum Thema "Religionsunterricht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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