Im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung sind im Falle eines Verkehrsunfalls die folgenden Sozialversicherungsträger als Pensionsversicherungsträger zuständig:
Neben den Leistungen des Haftpflichtversicherers können folgende Leistungen – im Falle eines Verkehrsunfalls – seitens der Pensionsversicherung erbracht werden:
Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung (→ PV)