Der Begriff Betriebsanlage wird von unterschiedlichen Gesetzen in unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Je nachdem welches Gesetz Anwendung findet, wird eine andere Deutung des Begriffs vorgenommen. Die wichtigste Unterscheidung betrifft das Gewerbe- und das Baurecht. Eine gewerbliche Betriebsanlage nach dem Gewerberecht ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist. Was Betriebsanlagen im Sinne des Baurechts betrifft, ist deren Bedeutung aber den einzelnen Landesgesetzen zu entnehmen.
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