Seit 1. Dezember 2023 kann eine digitale Jahresvignette nach Gültigkeitsbeginn einmalig auch ohne Angabe von Gründen umregistriert werden, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/ der Zulassungsbesitzer nicht ändert.
Die Digitale Vignette ist nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Grundsätzlich kann eine digitale Vignette nach Gültigkeitsbeginn einmalig ohne Angabe von Gründen gegen Aufwandsersatz von 18 Euro auf einen anderes Kfz-Kennzeichen umregistriert werden, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht ändert.
Darüber hinaus ist eine Umregistrierung einer digitalen Jahresvignette nach Gültigkeitsbeginn in folgenden Fällen immer möglich, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht ändert:
Es werden von der ASFINAG 18 Euro Aufwandsersatz für die Umregistrierung eingehoben. Der Aufwandsersatz wird jedoch in folgenden Fällen rückerstattet:
Die Umregistrierung auf das neue Kennzeichen muss vor der nächsten Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen mit dem neuen Kennzeichen erfolgen.
Vor Beginn der Gültigkeit der Digitalen Vignette sind Änderungen des Kennzeichens kostenlos möglich.
Für sämtliche Änderungen des Kennzeichens ist eine Registrierung im ASFINAG-Kundenkonto notwendig.
Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie