Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Rasenmäher oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
erlaubt:
verboten:
Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren, sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen
erlaubt:
verboten:
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Verboten ist, Hunde nicht an der Leine zu führen.
Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:
Hundehalter und Personen, denen die Beaufsichtigung eines Hundes obliegt, sind verpflichtet, die durch ihr Tier verursachten Verunreinigungen (Kot) von öffentlichen Wegen und Straßen, öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, Spiel- und Sportgeräten sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturschutzgebieten zu beseitigen.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Bauhof der Gemeinde Bludesch
E-Mail: bauhof@bludesch.at
Abfallarten: Altmetall, Glas. Problemstoffe und Elektrogeräte, Altkleider, Haushaltsöl
Öffnungszeiten:
Sommer
Winter
Gemeinde Bludesch
Hauptstraße 9
6719 Bludesch
Telefon: +43 5550 221 810
Fax: +43 5550 221 822
E-Mail: gemeinde@bludesch.at
Amtsstunden: