zum Inhalt zum Menü

Teilversicherung

Unter Teilversicherung versteht man in der Sozialversicherung im Gegensatz zur Vollversicherung, dass eine Person aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht in allen Bereichen der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegt.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion