Eine Liste mit allen Online-Mitgliedschaften, Profilen und sonstigen Accounts, gegebenenfalls inklusive Benutzernamen und Passwörtern, ist die wichtigste Vorsorge für den digitalen Nachlass. Diese Liste sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden (Dokumentenmappe) oder eventuell sogar bei einer Notarin/einem Notar hinterlegt werden.
Empfehlenswert ist es, neben den Zugangsdaten auch die gewünschte Vorgehensweise für die Hinterbliebenen festzuhalten. Grundsätzlich gibt es folgende vier Möglichkeiten, mit dem digitalen Nachlass umzugehen:
Die meisten sozialen Netzwerke (Facebook, Instagram etc.) bieten mittlerweile Optionen an, um für den Todesfall vorzusorgen. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit einzustellen, dass bestimmte Personen informiert werden, wenn die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber über längere Zeit inaktiv ist bzw. eine Person als "Nachlasskontakt" festzulegen. Informationen dazu finden sich unter den Kontoeinstellungen des jeweiligen sozialen Netzwerks.
Eine technische Alternative zur physischen Liste der Zugangsdaten ist die Verwendung eines Passwort-Managers. Ein Passwort-Manager ist ein Programm, in dem alle Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter) gespeichert und mit einem einzigen Hauptpasswort abgerufen werden können. Eine Vertrauensperson kann im Todesfall mit dem einzigen Hauptpasswort alle Zugangsdaten abrufen.
Es gibt Unternehmen, welche die technische Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. Das ist allerdings risikoreich, denn Passwörter sollten niemals an Fremde weitergegeben werden!
Broschüre "Digitaler Nachlass" (→ ISPA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion