Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 kann die Stimme
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 ist auf folgende Arten möglich:
Wenn ab dem 16. September 2024 eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte kann an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte muss dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:
Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte kann auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.
Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.
Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Landtagswahlgesetz (Vorarlberg)
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