Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie