Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
Behinderung-Inklusion-Dokumentation (→ BIDOK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz