Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, wenn
Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge geführt werden.
Die Digitale Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das (Wechsel-)Kennzeichen gebunden. Es ist daher lediglich eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge notwendig. Einzelne Klebevignetten für jedes Fahrzeug sind bei Erwerb einer Digitalen Vignette nicht mehr nötig.
Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Kraftfahrzeuge vermerkt sein.
Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Jedes Fahrzeug muss gesondert zugelassen werden und es wird ein Zulassungsschein pro Fahrzeug ausgestellt.
Falls Sie ein Fahrzeug abmelden, wird dieses in der Zulassungsbescheinigung gestrichen bzw. wird die entsprechende Zulassungsbescheinigung entfernt. Für die zugelassenen Fahrzeuge werden nur jeweils eine hintere und eine vordere Kennzeichentafel ausgefolgt.
Wird bei einem Wechselkennzeichen ein Scheckkartenzulassungsschein beantragt, wird pro Fahrzeug eine Karte ausgestellt.
Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.
Auf Autobahnen oder Schnellstraßen in Österreich ist jedes gerade mit einem Wechselkennzeichen benützte Fahrzeug mit einer gültigen Vignette auszurüsten (muss keine Jahresvignette, kann auch eine 2-Monats- oder 10-Tages-Vignette sein). Die Klebevignette ist nicht an das (Wechsel-)Kennzeichen, sondern an das jeweilige Fahrzeug gebunden.
Die Digitale Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das (Wechsel-)Kennzeichen gebunden. Es ist daher lediglich eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge notwendig. Einzelne Klebevignetten für jedes Fahrzeug sind bei Erwerb einer Digitalen Vignette nicht mehr nötig.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie