Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion