Gleichbehandlung bedeutet "Chancengleichheit" unabhängig davon,
eine Person hat.
Menschen dürfen aus diesen Gründen in der Arbeitswelt bei der Arbeitsplatzsuche sowie bei der Einstellung, Bezahlung, bei der Beförderung etc. nicht benachteiligt, also nicht "diskriminiert" werden.
Beispiele für Benachteiligung in der Arbeitswelt:
Aber das sogenannte Gleichbehandlungsgebot gilt nicht nur für den Bereich der Arbeit. Auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dürfen Menschen – aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht benachteiligt werden.
Beispiele für Benachteiligung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen:
Die Grundlagen der Gleichbehandlung sind in Österreich durch das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) sowie durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) geregelt. Auch auf Landes- und Gemeindeebene gibt es verschiedene eigene Gesetze.
Die Gleichbehandlung aufgrund von Behinderung ist in eigenen Gesetzen (im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG, im Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG und im Bundesbehindertengesetz – BBG) geregelt. Mehr Informationen zum Thema "Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" sind ebenfalls auf oesterreich.gv.at verfügbar.
Gleichbehandlung sollte schon so früh als möglich – auch für Kinder und Jugendliche – ein Thema sein. Dabei steht vor allem eine gleiche Behandlung von Mädchen und Buben – also ohne Unterschied des Geschlechts – im Mittelpunkt.
Unterstützung und Beratung bei Diskriminierung
Viele Beratungsstellen in den Bundesländern, die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die Gleichbehandlungsbeauftragten (für den Bundesdienst und im Landesbereich) und die Gleichbehandlungskommissionen (für die Privatwirtschaft, den Bundesdienst und den Landes- und Gemeindedienst) haben das Ziel, diese Grundsätze zu verteidigen und Menschen zu helfen, wenn sie im Job oder auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen benachteiligt werden.
Nähere Informationen zum Thema "Gleichbehandlung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at Informationen für Jugendliche zu den Themen "Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" und "Diskriminierung und Rassismus" stehen auch auf dem Österreichischen Jugendportal zur Verfügung.
Das Thema "Gleichbehandlung" ist natürlich auch auf europäischer Ebene wichtig. Viele Grundsätze, die in den österreichischen Gesetzen festgehalten wurden, basieren auf Richtlinien der Europäischen Union (EU). Ein Überblick über das Thema "Gleichbehandlung in Europa" findet sich auf der Seite "Deine Rechte" des Europäischen Jugendportals.