Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie
Mithilfe des Fachkräftestipendiums werden Ausbildungen in jenen Bereichen unterstützt, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementarpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.
Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.
mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.
Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftssstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.
Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.
Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.
Seit September 2021 können Ausbildungen im Bereich Elementarpädagogik gefördert werden.
Die Berufsausbildungen zur Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, die auslaufende schulische Ausbildung für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ausbildungen in Sozialbetreuungsberufen (Schwerpunkt Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung, Familienarbeit) sind seit Jänner 2023 über das Pflegestipendium förderbar.
Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.
Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich. Taschengelder im Rahmen von mittels Fachkräftestipendium geförderten Ausbildungen sind nicht als Beihilfe für denselben Zweck und nicht als Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Beschäftigung zu werten.
Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.
Informationen zum Fachkräftestipendium inklusive Liste der förderbaren Ausbildungen (→ AMS)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft