Auch Personen mit Berufserfahrung oder Lehrlinge, die ihre Lehre nicht beenden konnten, können zur Lehrabschlussprüfung antreten (Lehrabschlussprüfung "im zweiten Bildungsweg").
Personen, die
können zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden.
Der frühestmögliche Prüfungstermin ist dabei der, zu dem der Lehrling bei Beginn einer Lehre mit 1. Juli des Jahres, in dem sie/er die Schulpflicht beendet hat, frühestens die Prüfung hätte ablegen dürfen.
Bei der Lehrabschlussprüfung entfällt die theoretische Prüfung bei positivem Abschluss der letzten Klasse der Berufsschule oder einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule
Personen ab 18 Jahren,
können die Lehrabschlussprüfung ohne vorangegangene Lehrzeit ablegen.
Personen mit Behinderung, die im Zuge von Rehabilitationsmaßnahmen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, können auch unter 18 Jahren zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden.
Für viele Lehrberufe gibt es Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung. Es gibt verschiedene Stellen, die Vorbereitungskurse anbieten, z.B. das BFI oder das WIFI. Im Normalfall sind die Vorbereitungskurse berufsbegleitend. Die Vorbereitung auf die Prüfung dauert meistens circa ein Jahr.
Der Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung muss bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) gestellt werden.
Neben allfälligen Kosten für einen Vorbereitungskurs ist die Prüfungsgebühr zu bezahlen. Es gibt jedoch Förderungen. Informationen zu Förderungen für das Nachholen eines Lehrabschlusses finden sich in der Datenbank der Bildungsförderungen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft