Wer sich ausschließlich der Pflege seines Kindes mit Behinderungen widmet, hat die Möglichkeit der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung.
Bei einer Erwerbstätigkeit, die der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung (über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat im Jahr 2024) unterliegt, erwirbt man ohne persönliches Zutun Versicherungsmonate. Die Weiterversicherung hingegen ermöglicht den Erwerb von Versicherungsmonaten auf freiwilliger Basis.
Der Beitragssatz für die Weiterversicherung beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Begünstigung besteht darin, dass der Bund die Beiträge zur Gänze übernimmt.
der Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren
Ausführliche Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger finden sich auf der Seite zu Versicherungsmöglichkeiten oesterreich.gv.at.
das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz des zuständigen Pensionsversicherungsträgers (zum Beispiel ASVG, GSVG, BSVG)
Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung für Pflege eines Kindes mit Behinderungen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz