Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:
Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.
Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt.
Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.
Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.
Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.
Das Stipendium setzt sich zusammen aus:
Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.
Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.
Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig.
Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).
Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde.
Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.
Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.
Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.