Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre bei Männern und noch bis zum Jahr 2024 60 Jahre bei Frauen. Beim Erreichen einer der Langzeitversichertenregelungen ("Hacklerregelungen"), ist es möglich, eine vorzeitige Alterspension zu beanspruchen.
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde durch die mit der Pensionsharmonisierung 2005 eingeführte Korridorpension ersetzt.
Die "Langzeitversichertenregelungen" sollen Frauen und Männern mit langen Zeiträumen der Erwerbstätigkeit weiterhin einen vorzeitigen Pensionsantritt ermöglichen.
Der Pensionsversicherungsträger
Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.
Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Versicherungsträgers (z.B. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG, Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz – GSVG, Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz