Nach der Pflichtschule haben Schülerinnen/Schüler verschiedene Möglichkeiten:
Man sollte sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.
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Die Lehre ist die Form der beruflichen Erstausbildung in Österreich mit den meisten Lernenden. Neben einer soliden beruflichen Grundausbildung zur Fachkraft bietet sie zahlreiche Zusatzqualifizierungen, wie etwa Lehre mit Matura oder den Erwerb zusätzlicher Kompetenz im Rahmen von Ausbildungsverbünden. Nach Abschluss der Ausbildung stehen berufliche Weiterbildungen wie Meister- und Befähigungsprüfungen oder berufsbezogene Hochschullehrgänge offen.
Die Dauer der Lehrzeit ist in den Ausbildungsordnungen festgelegt und liegt – je nach Lehrberuf – zwischen zwei und vier Jahren.
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Die Ferialpraxis bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, erste Arbeitserfahrung zu sammeln. Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:
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Alle Kinder und Jugendlichen sollten die gleichen Möglichkeiten haben und sich frei entwickeln können. Sie sollen nicht durch Geschlechterklischees eingeschränkt werden. Das gilt unabhängig von ihrer Herkunft, sei es sozial, kulturell oder religiös.
Chancengleichheit bedeutet: Frauen sollten z.B. die Möglichkeit haben, in technischen oder handwerklichen Berufen zu arbeiten. Männer sollten z.B. die Möglichkeit haben, im Erziehungs- oder Pflegebereich tätig zu sein.
In der Schule sollten Mädchen genauso wie Buben ermutigt werden, sich für Technik und Mathematik zu interessieren. So können sie sich dann besser vorstellen, später in einem Beruf im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu arbeiten.
Lehrende sollten darauf achten, das typische Bild von Mann und Frau nicht unterstützt werden. Schülerinnen/Schüler sollen sich in ihren eigenen Interessen bestärkt fühlen und dabei nie Opfer von Diskriminierung oder Mobbing werden.
Wenn Jugendliche eine Lehrausbildung beginnen oder dabei sind, eine Lehre zu machen, hat sich der Lehrbetrieb an die Grundsätze der Gleichbehandlung zu halten.
Bewerberinnen/Bewerber dürfen bereits bei der Ausschreibung eines Lehrplatzes nicht benachteiligt werden. Sie dürfen nicht benachteiligt werden wegen
Auch während der Ausbildung darf es keine Ungleichbehandlung geben. Weder bei der Vermittlung der Lerninhalte noch durch eine ungleiche Bezahlung. Die Jugendlichen dürfen auch nicht wegen einer der aufgezählten Gründe belästigt werden. Um den Anteil von weiblichen Lehrlingen in Lehrberufen mit generell geringem Frauenanteil zu fördern, gibt es auch spezielle Förderungen.
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