Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.
Beispiel
Haftung der Eltern für ihre Kinder
Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
Haftung als Bürge und Zahler
Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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